Kritik neuer Hebammenhilfevertrag: Hebammenpraxis in der Mitte
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Betreff: Gefahr vom langsamen Sterben der Hebammenpraxen, die einen großen Beitrag zur Gesundheitsfürsorge leisten
In den letzten Monaten ging es angesichts der neuen Gebührenverordnung viel um die Situation der Beleghebammen. Nun möchten acht Hebammen der Hebammenpraxis In der Mitte mit Sitz in Hannover auf sich aufmerksam machen. Die neuen Gebühren sind beschlossen und gelten seit dem 01.11.2025. Wir sind entsetzt und machen uns große Sorgen um die Existenz unserer Praxis, da uns durch die neue Gebührenverordnung große finanzielle Verluste drohen.
Dieses Jahr hatten wir unser 30-jähriges Jubiläum und haben optimistisch in die Zukunft geblickt. Die letzte Gebührenverordnung lag bereits sieben Jahre zurück und wurde in Aussicht gestellt, eine Erhöhung von bis zu 30 Prozent zu erhalten. Aufgrund der über Jahre hinziehenden Verhandlungen wurde uns jedoch im Mai 2025 eine fünfprozentige Erhöhung auf alle Positionen gewährt. Die Spannung unter den Hebammen wuchs. Nun wurde uns die neue Gebührenverordnung ab 01.11.2025 präsentiert. Sie umfasst viele Änderungen.
Wir sind acht freiberuflich tätige Hebammen mit allen Rechten und Pflichten bezüglich unserer Berufsausübung. Neben Steuern, Krankenkassen- und Rentenbeiträgen, Haftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft, Hebammenverbandmitgliedsgebühr und vorgeschriebenen 40 Pflichtfortbildungsstunden in drei Jahren, die nicht gesponsert werden und mit Verdienstausfall, Fahrtkosten, Teilnehmerinnengebühren, Kost und Logis einhergehen, führen wir eine Praxis mit zwei angestellten Bürokräften und einer Reinigungskraft auf Minijobbasis. Wir sind ein interdisziplinäres Gesundheitszentrum für Schwangere, Mütter, Väter und Kinder. Es finden bei uns Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse statt, die von uns geleitet werden. Außerdem arbeiten wir mit anderen Berufsgruppen zusammen, wie der Babymassage, Pekip, Vater-Mutter-Kind-Kurse, Pilates, Beckenbodendiagnostik, Osteopathie, Erste Hilfe etc. bei uns anbieten. Dreimal die Woche finden offene Sprechstunden statt und einmal wöchentlich ein Babytreff. Des Weiteren haben wir alle zwei Wochen eine Teamsitzung, um uns auszutauschen und auf dem neusten Stand zu bringen. Alle acht Wochen leisten wir uns eine 1,5-stündige Supervision. Wir arbeiten auf hohem Niveau, was unserem Klientel zugutekommt.
Die Finanzierung der Praxis wird durch unsere Mieteinlagen, der stundenweisen Vermietung an oben aufgeführte Berufsgruppen und durch prozentuale Abgaben unserer geleiteten Kurse abgedeckt. Hier nun offenbart sich mit der neuen Gebührenverordnung für uns ein nicht kalkulierbares finanzielles Desaster. Bis zum 31.10.2025 hatten wir in unseren AGBs mit den Kursteilnehmerinnen vereinbart, dass sie uns nach ihrer Kursanmeldung innerhalb von 14 Tagen einen sogenannten Sicherheitsfond in Höhe der Kursgebühr überweisen mussten. Nach Kursende haben wir die teilgenommenen Stunden mit den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet. Eventuelle Fehlstunden wurden den Teilnehmerinnen vom Sicherheitsfond abgezogen und die verbleibende Restsumme wurde ihnen zurückerstattet. Im Laufe der letzten 30 Jahre haben wir sehr früh festgestellt, dass dies nicht anders geht. Wenn Leute sich für Kurse anmelden, für die sie nichts aus eigener Tasche bezahlen müssen (was keineswegs stimmt: es ist eine Krankenkassenleistung und wird von uns allen mit unseren Beiträgen finanziert), ist die „Gefahr“ groß, dass die Teilnehmerinnen entweder gar nicht erscheinen oder wegen Urlaub, Müdigkeit, Lustlosigkeit, Krankheit, Familienfeiern etc. fehlen. Frauen mit einem kleinen Baby sind immer extrem eingespannt. Sie mussten nur einen Anteil in Höhe von 25 € übernehmen. Dieses Prozedere wurde uns nun mit Beginn der neuen Gebührenverordnung unter Strafe von den Krankenkassen verboten.
Frauenfeindlicher kann man sich nicht verhalten! Es ist unfassbar, dass wir überall wie Geschäftsfrauen behandelt werden, nun aber auf übelste Art diffamiert werden. Wir sind entsetzt, zumal den Krankenkassen keine Kosten entstehen. Es kann nicht sein, dass wir Fehlstunden nicht vergütet bekommen. So etwas gibt es in keinem Fitnessstudio, Yoga-Kurs, Pilateskurs, Fortbildungen und Workshops. Ohne Vorkasse kommt es hierbei nicht zu einem Vertragsabschluss. Übrigens verlangen Ärzte teilweise 40 € für nicht wahrgenommene Termine. Gab es auch dort einen Aufschrei seitens der Krankenkassen?!
Weiteres Beispiel in der neuen Gebührenverordnung: Telefonische Beratungen mit Schwangeren und Müttern müssen mindestens fünf Minuten, dürfen aber nicht länger als zehn Minuten geführt werden. Die Telefonate sind ein wichtiger Anker für viele Frauen, um unnötige Arzt- und Klinikbesuche zu vermeiden. Mit dem neuen Vertrag ist hierfür eine Unterschrift nötig. Sollten wir die Betreuung bereits beendet haben, werden wir von den Krankenkassen angehalten, der Frau einen frankierten Umschlag, zwecks Unterschrift, zuzuschicken. Laut Krankenkasse dürfen der Frau keine Kosten entstehen. Außerdem werden SMS und Nachrichten über Messenger und E-Mail nicht mehr vergütet, was im digitalen Zeitalter eher ein Rückschritt ist und auch bei den Frauen auf Unverständnis stößt.
Wie alle Berufsgruppen ächzen wir unter der Inflation, den ständig steigenden Sozialbeiträgen und einem Staffelmietvertrag für die Praxisräume. Jeder Freiberufler muss seinen Arbeitsausfall aufgrund von Urlaub und Krankheit mit seiner Vergütung finanzieren. Circa 60 Prozent unseres Bruttogehalts gehen an die oben aufgeführten Stellen. Es wurde uns eine Erhöhung von bis zu 30 Prozent versprochen, stattdessen haben wir jetzt einen Vertrag, der in Teilen von Unverschämtheiten und Entmündigungen durchsetzt ist.
Wir arbeiten gerne in unserem Beruf und sind stolz auf unsere Praxis, in der sich die Frauen, Männer und Kinder wohlfühlen und rundum sehr gut betreut werden. Wir laufen Gefahr, dass aufgrund der genannten Gründe Hebammenpraxen nicht mehr rentabel arbeiten können, was mit einem großen Verlust bezüglich der Gesundheitserziehung im Rahmen der Schwangerschaft, Elternschaft und Gesundheitsentwicklung beim Kind einhergehen würde. Wir sind top ausgebildete Frauen und arbeiten ganzheitlich. Unter diesen Bedingungen besteht die Gefahr, dass sich Hebammen angesichts der unsicheren Bezahlung der Kurse aus der Kursarbeit zurückziehen. Diese Lücken werden dann künftig von Autodidaktinnen geschlossen, die nicht unbedingt über die Qualifikation verfügen und privat bezahlt werden müssen.
Die Gesellschaft muss sich fragen, wie viel ihr Frauengesundheit wert ist. Wir waren auf einem sehr guten Weg, doch die neue Gebührenverordnung ist ein herber Rückschlag für Frauengesundheit. Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme unserer Praxisproblematik und bitten Sie, sich für uns in entsprechenden Gremien einzusetzen.
Im Namen aller Hebammen, die eine Praxis führen, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Die Hebammenpraxis In der Mitte