Hebamme im Einsatz Schild frei Parken noch aktuell? Hebammenparkausweis erklärt

Hebamme im Einsatz Schild /  im Einsatz Parken noch aktuell?

In Deutschland können freiberufliche Hebammen und Hebammenpraxen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen zum Parken beantragen. Diese Genehmigungen erleichtern das Parken in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung, eingeschränktem Halteverbot oder Bewohnerparkzonen. Die spezifischen Regelungen variieren je nach Bundesland und Kommune.

Beispiel Berlin:

Seit März 2024 hat der Berliner Senat die Parkregelungen für Hebammen und ambulante Pflegedienste vereinfacht. Nun genügt eine glaubhafte Versicherung des Bedarfs, um eine Freistellung von der Parkgebührenpflicht zu erhalten. Zudem kann jede freie Hebamme oder Hebammenpraxis eine pauschale, kennzeichenlose Freiparkenregelung für ganz Berlin beantragen.

 

Beispiel Hamburg:

In Hamburg können Hebammen einen Sonderparkausweis beantragen, der zum kostenfreien Parken in bestimmten Bereichen berechtigt. Voraussetzung ist der Nachweis einer erforderlichen und konkreten pflegenden Tätigkeit, für die das Abstellen des Fahrzeugs vor Ort zwingend notwendig ist. Die Gebühr für einen solchen Ausweis beträgt beispielsweise für 12 Monate 250 Euro.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Voraussetzungen, Gebühren und Gültigkeitsbereiche dieser Ausnahmegenehmigungen je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich bei der zuständigen örtlichen Behörde über die spezifischen Regelungen und Antragsverfahren zu informieren.

Wer eine Genehmigung hat, kann mit dem MORE MIDWIVES Hebammen Parkausweis und Parkschild in schöner Weise darauf aufmerksam machen.

 

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